Zollhaus Ludwigshafen Betriebs GmbH
Hafenstraße 5
D-78351 Bodman-Ludwigshafen


Telefon: +49 (0) 151 413 752 27

E-Mail: [email protected]
Internet: www.zollhaus-ludwigshafen.de


Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüberhaben. Diese AGB`s stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem die Firma Zollhaus Ludwigshafen Betriebs GmbH nachfolgend als Leistungsträger benannt üblicherweise mit seinen Gästen Bewirtungsverträge abschließt.



1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Leistungsträgers zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Leistungsträgers.


1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veran-staltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Leistungsträgers in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.



2. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind der Leistungsträger und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Leistungsträger zustande. Dem Leistungsträger steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.


2.2 Der Leistungsträger haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsträgers beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Leistungsträgers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Leistungsträgers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungsträgers auftreten, wird der Leistungsträger bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Leistungsträger rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


2.3 Alle Ansprüche gegen den Leistungsträger verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsträgers beruhen.



3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


3.1 Der Leistungsträger ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Leistungsträger zugesagten Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Leistungsträgers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über der Leistungsträger beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Leistungsträger verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungs-gesellschaften.


3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4 Rechnungen des Leistungsträgers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Leistungsträger kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Leistungsträger bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


3.5 Der Leistungsträger ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kredit-kartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Leistungsträger berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechts-kräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Leistungsträgers aufrechnen oder verrechnen.



4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Leistungsträger geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Leistungsträger der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.


4.2 Sofern zwischen dem Leistungsträger und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Leistungsträgers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Leistungsträger ausübt.


4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Leistungsträger einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Leistungsträger den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nicht-inanspruchnahme der Leistung. Der Leistungsträger hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Leistungsträger steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.


4.4 Tritt der Kunde erst im Zeitraum von 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Leistungsträger berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 70% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem früheren Rücktritt, mindestens 6 Monate vor der Veranstaltung, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis, 35% des Speisenumsatzes.


4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt, bestehend aus: Kalter Vorspeise, Hauptgang Fleisch/Fisch und Dessert.


4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist der Leistungsträger berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veran-staltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.



5. Rücktritt des Leistungsträgers

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Leistungsträger in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Leistungsträgers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Leistungsträger gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungsträger ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3 Ferner ist der Leistungsträger berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
 – Höhere Gewalt oder andere vom Leistungsträger nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 – Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
 – der Leistungsträger begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungsträgers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungsträgers zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
 – ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.


5.4 Der berechtigte Rücktritt des Leistungsträgers begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.



6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit


6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Leistungsträger spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Leistungsträgers, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.


6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Leistungsträger frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.


6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Leistungsträger berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.


6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Leistungsträger diesen Abweichungen zu, so kann der Leistungsträger die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Leistungsträger trifft ein Verschulden.



7. Mitbringen von Speisen und Getränken


Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Leistungsträger. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.



8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse


8.1 Soweit der Leistungsträger für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Leistungsträger von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Leistungsträgers bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Leistungsträgers gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Leistungsträger diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Leistungsträger pauschal erfassen und berechnen.


8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Leistungsträgers berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Daten-übertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Leistungsträger eine Anschlussgebühr verlangen.


8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Leistungsträgers ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.


8.5 Störungen an vom Leistungsträger zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Leistungsträger diese Störungen nicht zu vertreten hat.



9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen


9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Leistungsträger. Der Leistungsträger übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögens-schäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Leistungsträgers. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.


9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutz-technischen Anforderungen zu entsprechen. Der Leistungsträger ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Leistungsträger berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Leistungsträger abzustimmen.


9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Leistungsträger die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Leistungsträger für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.



10. Haftung des Kunden für Schäden


10.1 Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


10.2 Der Leistungsträger kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.



11. Zusatzleistungen


Der Vertragspartner haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Gästen zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und Accessoires, es sei denn, daß die Erbringung und Bereitstellung solcher Leistungen ausdrücklich aus-geschlossen wurde.



12. Schlussbestimmungen


12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


12.2 Erfüllungsort ist Bodman-Ludwigshafen. Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung. Für alle Streitigkeiten aus dem Bewirtungsvertrag wird das für den Cateringbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.


12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zollhaus Ludwigshafen Betriebs GmbH

Hafenstraße 5
78351 Bodman-Ludwigshafen
Deutschland

Telefon: +49 (0) 151 413 752 27
Telefonisch erreichbar: 
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr 
Mittwoch: 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag wenn keine Veranstaltung im Haus ist  09:00 - 15:00 Uhr 
E-Mail: [email protected]